Businessbikeleasing in Österreich
Die Vorteile eines Businessbikes liegen auf der Hand: Du tust sowohl dir und deiner Gesundheit als auch der Umwelt etwas Gutes und sparst gleichzeitig noch Steuern! Besser geht’s eigentlich nicht!
Businessbikeleasing bringt aber nicht nur dir diese Vorteile, sondern auch deinem Umfeld, deinem Zuhause und natürlich deinem Arbeitgeber. Denn wenn du dich entscheidest, nicht auf das Gaspedal sondern selbst aktiv in die Pedale zu treten, dann trägst du maßgebend dazu bei, dass unsere Erde sich hoffentlich erholen und wieder ein Stück grüner werden kann. Kurz gesagt: Du schnaufst, die Erde verschnauft. Aber zum Glück gibt es bei uns eine Riesenauswahl an Bikes als auch E-Bikes, da ist wirklich für alle was dabei, egal ob superfit oder superbequem!
Je weniger Autos auf den Straßen, desto weniger Staugefahr und Blechlawinen in der Rush-Hour! Wir atmen alle frischere Luft, finden problemlos Parkplätze und sind generell entspannter, wenn wir nach Hause kommen. Da kann das Training dann entweder bereits gut aufgewärmt weitergehen oder du bist bereits stolz auf dich, ausreichend sportlich aktiv gewesen zu sein – am Weg zur und von der Arbeit!
Gehaltsumwandlung: Ist ohne Zweifel die gängige und beliebtere Variante. Dein Arbeitgeber überlässt dir das Bike und behält sich dafür einen Teil deines monatlichen Bruttolohnes exakt in Höhe der Leasingrate. Das hat für dich zusätzlich einen steuerlichen Vorteil, denn dein zu versteuerndes Einkommen hat sich ja nun um die Höhe der Leasingrate verkleinert. Dein Arbeitgeber wiederum spart sich durch das Businessbikeleasing einen Teil der Lohnnebenkosten und er kann die Leasing- und Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Gehaltsextra: Gibt dir dein Arbeitgeber ein Businessbike als Gehaltsextra, so übernimmt er alleine die Leasingraten und bei deinem monatlichen Bruttolohn wird bei dieser Variante nichts verändert.
Wieviel Geld man nun tatsächlich im Einzelfall mit einem Businessbike spart, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gehörst du zu den ganz glücklichen Sparfüchsen, die ihr Businessbike von ihrem Arbeitgeber als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt bekommen, dann entstehen für dich selbst keine Kosten und du bist sozusagen gratis zu einem neuen Traumbike gekommen. Hast du die Variante der Gehaltsumwandlung und trägst somit selbst die Leasingraten, dann ist es bezüglich Einsparungen entscheidend, ob dein Arbeitgeber vorsteuernabzugsberechtigt ist.
In Österreich können als Richtwert bis zu 30% im Vergleich zu einem Direktkauf gespart werden, wir beraten dich natürlich gerne.
Am Ende der Laufzeit gehört ein Leasingobjekt der Leasinggesellschaft. Aber in den meisten Fällen kannst du gegen Ende entscheiden, ob du dein eventuell sehr lieb gewonnenes Bike nicht selbst übernehmen möchtest.
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Leasingfähig sind fast alle fest verbauten Komponenten
Alles, was an deinem Bike fest an Komponenten verbaut ist, kann geleast werden. Das sind Beleuchtung, Pedale, Sättel und Gepäckträger. Dazu kommt, dass sich alle Leasinganbieter aus Sicherheitsgründen verpflichten müssen, auch ein Fahrradschloss mitzuleasen, um Diebstählen vorzubeugen.
NICHT leasingfähig sind Bekleidung und Zubehör
Dazu zählen sämtliche Bikeoutfits, Pumpen, Körbe, Helme, Schuhe und Wasserflaschen. Du findest aber in unserem Shop viele kostengünstige Angebote. Wir beraten dich gerne!
Prinzipiell kann jedes unserer Bikes geleast werden, dabei besteht jedoch meistens eine bestimmte Preisrange, in der sich dein Traumbike befinden soll. Unser Angebot (mit oder ohne Motor) reicht vom Mountainbike, Citybike, Trekkingrad, Cruiser oder Rennrad bis hin zum Lastenrad. Fällt deine Wahl auf ein E-Bike, so reicht die Unterstützung bis zu 25km/h – das ist bei allen E-Bikes so vorgesehen und ist auch die in Österreich erlaubte Höchstgrenze.
JA, das ist möglich!
Bei den meisten Leasinggesellschaften kann man ausschließlich ein Neurad leasen. Wir schauen uns das aber im Einzelfall an, eventuell besteht bei manchen Gesellschaften eine Ausnahme.
Ja. Jedoch wird der geldwerte Vorteil des Leasings immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bemessen. Wir behalten uns aber vor, den Preis ggf. anzupassen.
Du kannst zunächst mal ganz einfach die Rechentools auf unserer Webseite nutzen. Zu diesen gelangst du, wenn du unten auf die Logos der Leasinganbieter klickst.
Bei den meisten Leasinggesellschaften ist das versicherungstechnisch möglich und wird ebenfalls vertraglich genau festgelegt. Der Arbeitgeber kann jedoch Vorgaben machen bzw. Einschränkungen erteilen.
Ja, das ist möglich, allerdings nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. Er kann die Anzahl der Businessbikes nämlich auf eins pro Mitarbeiter beschränken.
Ja, prinzipiell ist es auch möglich, dass ihr euch untereinander absprecht und das Businessbike gemeinsam nutzt. Wir unterstützen euch gerne und schauen uns im Einzelfall an, wie das dienstliche Bikesharing im Leasingprozess umgesetzt werden könnte.
Als Arbeitgeber sparst du durch das Businessbikeleasing einen Teil der Lohnnebenkosten und kannst zusätzlich die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben geltend machen. Du entscheidest auch als Arbeitgeber, ob du die Leasingbeitrage deiner Mitarbeiter ganz oder zum Teil decken möchtest und hast somit volle Kostenkontrolle. Du legst beim Leasingvertrag auch fest, ob du für deine/n Mitarbeiter die Variante der Gehaltsumwandlung oder des Gehaltsextras möchtest.
Eine Laufzeit von entweder 36 oder 48 Monaten ist für das Businessbikeleasing bei den meisten Leasinggesellschaften üblich.
So wie es bei einem Leasingauto auch der Fall ist, kannst du bei allen Leasinganbietern am Ende der Laufzeit ganz frei entscheiden, ob du das Kaufangebot der Leasinggesellschaft annehmen möchtest oder nicht.
Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet auch dein Anspruch auf das Businessbike. Bei einigen Leasinggesellschaften kann dem Kunden aber ein Übernahmeangebot gemacht werden, sofern gewünscht.
Ja, klar! Eine Grundversicherung deines Businessbikes ist fixer und verpflichtender Bestandteil des Leasingvertrages.
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