Ihr alle habt die Möglichkeit, euch ein Businessbike zu leasen. Die Leasingraten lassen sich als Betriebskosten anrechnen, ihr spart also eine Menge Geld und ihr könnt euer neues Traumbike sowohl für die Arbeit als auch privat nutzen. Das zahlt sich wirklich aus!
Du unterschreibst einen Vertrag mit einem Leasinganbieter, der am besten zu dir passt. Bei uns stehen dir gleich mehrere Leasinganbieter zu Verfügung, die wir mit dir im Vorhinein durchgehen und besprechen, damit die Wahl auch auf den individuell passenden Anbieter fällt. Dieser ganze Leasingprozess wird also von uns begleitet, wir radeln sozusagen an deiner Seite!
Anschließend kannst du dir dein Businessbike bei uns im Shop aussuchen und gerne vorab testen (!) – wir kümmern uns um alles Weitere. Sobald uns die Leasinggesellschaft kontaktiert und den Vertrag bestätigt hat, kannst du dein neues Traumbike mit nach Hause und mit in die Arbeit nehmen oder wir stellen es dir auch gerne zu.
Am Ende der Laufzeit ist das Bike Eigentum der Leasinggesellschaft. Du kannst dich aber entscheiden, ob du das Rad zurückgeben oder selbst erwerben möchtest
Prinzipiell kann jedes unserer Bikes geleast werden, dabei besteht jedoch meistens eine bestimmte Preisrange, in der sich dein Traumbike befinden soll. Unser Angebot (mit oder ohne Motor) reicht vom Mountainbike, Citybike, Trekkingrad, Cruiser oder Rennrad bis hin zum Lastenrad. Fällt deine Wahl auf ein E-Bike, so reicht die Unterstützung bis zu 25km/h – das ist bei allen E-Bikes so vorgesehen und ist auch die in Österreich erlaubte Höchstgrenze.
JA, das ist möglich!
Bei den meisten Leasinggesellschaften kann man ausschließlich ein Neurad leasen. Wir schauen uns das aber im Einzelfall an, eventuell besteht bei manchen Gesellschaften eine Ausnahme.
Ja. Jedoch wird der geldwerte Vorteil des Leasings immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bemessen. Wir behalten uns aber vor, den Preis ggf. anzupassen.
Bei den meisten Leasinggesellschaften ist das versicherungstechnisch möglich und wird ebenfalls vertraglich genau festgelegt. Der Arbeitgeber kann jedoch Vorgaben machen bzw. Einschränkungen erteilen.
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