denn es hat zufriedene und gesunde MitarbeiterInnen zur Folge, die maßgebend zur Qualitätssicherung und zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Als Arbeitgeber könnte Lob und Anerkennung in Form eines attraktiven Benefits wie beispielsweise unserem Businessbikeleasing zum Ausdruck kommen. Neben den offensichtlichen Vorteilen für die Umwelt, ermöglicht man seinen MitarbeiterInnen einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen. Auf eine gute Work-Life-Balance zu achten, bedeutet Wertschätzung.
Businessbikeleasing bringt keine finanziellen Nachteile für dich als Arbeitgeber und ist lediglich mit einem einmaligen und geringen Aufwand verbunden. Steuerlich sind Businessbikes wie ein Firmenauto anzusehen, es ist also auch eine Art Voll-Kasko-Versicherung immer mit dabei.
Als Arbeitgeber ist ein Leasingvertrag mit einem geeigneten Leasinganbieter zu unterschreiben, das kann natürlich dein bereits bestehender Leasingpartner sein. Bei Bedarf stehen jedoch bei uns gleich mehrere Leasinganbieter zu Verfügung, die wir mit dir im Vorhinein durchgehen und besprechen, damit die Wahl auch auf den individuell passenden Anbieter fällt. Dieser ganze Leasingprozess wird also von uns begleitet, wir radeln sozusagen an deiner Seite!
Anschließend können sich deine Angestellten ein Bike bei uns im Shop aussuchen und gerne vorab testen (!) – nach Rücksprache mit dir, wird das gewünschte Businessbike samt Zubehör entweder an deine/n MitarbeiterIn im Shop übergeben oder persönlich in deiner Firma ausgeliefert und zugestellt.
Gerne lassen wir dir weiteres Infomaterial zukommen, damit du alle vorab schon gut über dieses neue und attraktive Extra aufklären kannst. Kontaktiere uns – ganz wie du das möchtest – per Telefon, Email oder PN im Internet.
Die Leasingrate wird automatisch vom jeweiligen Bruttolohn abgezogen und abgebucht. Somit entsteht für dich und dein Team wenig bis gar kein Aufwand.
Gehaltsumwandlung: Ist ohne Zweifel die gängige und beliebtere Variante. Dein Arbeitgeber überlässt dir das Bike und behält sich dafür einen Teil deines monatlichen Bruttolohnes exakt in Höhe der Leasingrate. Das hat für dich zusätzlich einen steuerlichen Vorteil, denn dein zu versteuerndes Einkommen hat sich ja nun um die Höhe der Leasingrate verkleinert. Dein Arbeitgeber wiederum spart sich durch das Businessbikeleasing einen Teil der Lohnnebenkosten und er kann die Leasing- und Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Gehaltsextra: Gibt dir dein Arbeitgeber ein Businessbike als Gehaltsextra, so übernimmt er alleine die Leasingraten und bei deinem monatlichen Bruttolohn wird bei dieser Variante nichts verändert.
Sollte jemand dein Unternehmen verlassen, so kann ein bestehender Leasingvertrag entweder an den neuen Arbeitgeber weitergegeben werden oder der Mitarbeiter kann das Rad selbst zum Restpreis erwerben oder aber es wird einfach wieder an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Alle Leasinggesellschaften verfügen zusätzlich über eine sogenannte „Arbeitnehmer-Ausfallversicherung“.
Diese schützt dich als Arbeitgeber im Falle einer Langzeiterkrankung, im Kündigungsfall, bei Aufhebungsverträgen, bei Erwerbsunfähigkeit, im Falle einer Elternzeit und im Todesfall des Arbeitnehmers vor anfallenden Kosten.
Am Ende der Laufzeit ist das Bike Eigentum der Leasinggesellschaft. Dein Angestellter bzw. deine Angestellte kann sich aber entscheiden, ob er bzw. sie das Rad zurückgeben oder selbst erwerben möchte.
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Prinzipiell kann jedes unserer Bikes geleast werden, dabei besteht jedoch meistens eine bestimmte Preisrange, in der sich dein Traumbike befinden soll. Unser Angebot (mit oder ohne Motor) reicht vom Mountainbike, Citybike, Trekkingrad, Cruiser oder Rennrad bis hin zum Lastenrad. Fällt deine Wahl auf ein E-Bike, so reicht die Unterstützung bis zu 25km/h – das ist bei allen E-Bikes so vorgesehen und ist auch die in Österreich erlaubte Höchstgrenze.
JA, das ist möglich!
Bei den meisten Leasinggesellschaften kann man ausschließlich ein Neurad leasen. Wir schauen uns das aber im Einzelfall an, eventuell besteht bei manchen Gesellschaften eine Ausnahme.
Ja. Jedoch wird der geldwerte Vorteil des Leasings immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bemessen. Wir behalten uns aber vor, den Preis ggf. anzupassen.
Als Arbeitgeber sparst du durch das Businessbikeleasing einen Teil der Lohnnebenkosten und kannst zusätzlich die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben geltend machen. Du entscheidest auch als Arbeitgeber, ob du die Leasingbeitrage deiner Mitarbeiter ganz oder zum Teil decken möchtest und hast somit volle Kostenkontrolle. Du legst beim Leasingvertrag auch fest, ob du für deine/n Mitarbeiter die Variante der Gehaltsumwandlung oder des Gehaltsextras möchtest.
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